Nur mit Berechtigungsschein der Stadt Springe: 2- und 3-Zi-Wohnungen zur Miete



Barrierearme Neubau-Wohnanlage mit insgesamt 75 Ein – bis Drei-Zimmer-Mietwohnungen zum Erstbezug in Springe – ideal für Rentner, Alleinerziehende sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität:
Bitte klären Sie im Voraus mit der Stadt Springe, zu welcher Kategorie Sie berechtigt sind und bewerben Sie sich anschließend hier schriftlich um eine entsprechend geförderte freie Wohnung:
Es gibt 2 Kategorien, die hier gefördert werden:
In der Kategorie B-Schein lt. §3 Abs.2 NWoFG
Für 1 Person: 9 Wohneinheiten mit 2 Zimmern von 44 – 50 m², ohne Balkon
oder
Für 1 Person: 12 Wohneinheiten mit 2 Zimmern zu 50 m², mit Balkon
Für 2 Personen: 18 Einheiten mit 2 Zimmern von 55 – 60 m², mit Balkon
Für 3 Personen: 12 Einheiten mit 3 Zimmern zu 75 m², mit Balkon
In der Kategorie B-Schein lt. §5 Abs.2 Nr.1 DVO-NWoFG
Für 1 Person: 18 Einheiten mit 2 Zimmern von 40 – 50 m², mit Balkon
Für 2 Personen: 6 Einheiten mit 2 Zimmern zu 56 m², mit Balkon
Einzimmerwohnungen entstehen gar nicht. Drei-Zimmer-Wohnungen dürfen leider nicht an 2 Personen-Haushalt vergeben werden.
Ansprechpartner bei der Stadt Springe: Herr Alexander Huhn, Fachdienst 50 – Soziales, Tel.: 0 50 41 / 73-237
Einige Eckdaten:
- Offene Küchen
- Duschbäder
- Offene Garagen
- Personenaufzug
- Gehobene Ausstattung – barrierearm
- NUR mit Berechtigungsschein